Sämtliche Tätigkeiten die zur Verwaltung bebauter und unbebauter Liegenschaften notwendig und zweckmäßig sind.
Dazu zählen:
Der Immobilientreuhänder verpflichtet sich, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 100.000.- pro geschädigten Vertragspartner ohne Selbstbehalt von mehr als 5 v.H. abzuschließen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe in Sachen Immobilienverwaltung, Sie als Liegenschaftseigentümer zu entlasten und eine nachhaltige und gewinnbringende Nutzung Ihres Objektes zu realisieren und zu erhalten.
Der Hauseigentümer / Wohnungseigentümer und seine Immobilie stehen im Mittelpunkt unseres Interesses.
Ihre Immobilie ist Ihre Sicherheit und wir sorgen dafür, dass dies so bleibt.