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Das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht und ist mit 13.06.2014 in Kraft getreten. Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Wenn der Makler vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist vorzeitig tätig werden soll (Übermittlung Detailinformationen, Besichtigungstermin), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten.

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